EU DATA ACT COMPLIANCE
Informationsseite gemäß Art. 28 EU Data Act für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
Geltung: ab 12. September 2025 (Kapitel VI – Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten).
1) Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur (Art. 28 Abs. 1 lit. a)
- Die Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten für alle unsere Software as a Service Dienste erfolgt ausschließlich in Deutschland.
- Gerichtsbarkeit: Bundesrepublik Deutschland; anwendbar ist Unionsrecht.
- Datenstandorte: ausschließlich Deutschland, keine Datenhaltung außerhalb des EWR.
- Subdienstleister: Es werden keine Subdienstleister außerhalb des EWR eingesetzt. Änderungen dieser Regelung werden auf dieser Seite bekanntgegeben.
2) Maßnahmen gegen unzulässige Zugriffe (Art. 28 Abs. 1 lit. b i. V. m. Art. 32)
Zur Verhinderung eines internationalen Regierungszugriffs oder Transfers, der mit EU oder deutschem Recht unvereinbar wäre, setzen wir u.a. folgende Maßnahmen ein:
- Zugriffs- und Berechtigungskonzepte nach dem Need to know Prinzip, administrative Zugriffe nur auf definierten Wegen.
- Schutz der Datenübertragung durch sichere Protokolle nach Stand der Technik.
- Schutz der Systemumgebungen (Netzwerk- und Systemhärtung, Segmentierung, Filterung, Protokollierung und Auswertung sicherheitsrelevanter Ereignisse).
- Datensicherung innerhalb des EWR mit regelmäßigen Wiederherstellungstests.
- Prozess für behördliche Ersuchen: zentrale Annahme, rechtliche Prüfung, Dokumentation, ggf. Anfechtung/Widerspruch, Datenminimierung, Kundenbenachrichtigung soweit rechtlich zulässig.
Umgang mit Anfragen aus Drittländern:
- Ersuchen werden nur befolgt, wenn eine völkerrechtliche Grundlage (z.B. MLAT) besteht oder gesetzliche Voraussetzungen nach EU-/deutschem Recht erfüllt sind.
- Andernfalls erfolgt Anfechtung/Ablehnung.
- Im Falle einer rechtmäßigen Verpflichtung beschränken wir uns auf die minimal erforderlichen Daten und informieren die betroffenen Kunden, soweit zulässig.
3) Switching-Verfahren und Kündigungsrechte (Art. 28 Abs. 1 lit. c, e; Art. 25, 31 Data Act)
- Kunden können SaaS-Verträge mit einer maximalen Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
- Unterstützung beim Wechsel durch:
- Datenexport (z.B. CSV, Excel)
- Bereitstellung von Schnittstellen- und Daten-Dokumentationen
- technische Unterstützung während einer Übergangsphase von 30–60 Tagen
- Bis 12. Januar 2027 dürfen angemessene, verhältnismäßige Gebühren für Switching-Support erhoben werden.
- Ab 13. Januar 2027 sind Switching-Leistungen kostenfrei.
- Bei kundenspezifischen Leistungen nach Art. 31 Data Act können abweichende Regelungen gelten (z.B. Kündigungsgebühren entsprechend der Vertragslaufzeit). Details sind im jeweiligen Vertrag geregelt.
4) Einstufung als Mikrounternehmen (Art. 28 Abs. 1 lit. d)
Wir sind ein Mikrounternehmen im Sinne des Art. 2 Nr. 18 Data Act. Die Umsetzung der Switching-Verpflichtungen erfolgt daher verhältnismäßig.
5) Kontaktstelle (Art. 28 Abs. 1 lit. f)
Behördliche Ersuchen richten Sie bitte ausschließlich an:
E-Mail: info@wershovenonline.de
(Bei Bedarf erfolgt Austausch über gesicherte Kanäle.)
6) Kundenbenachrichtigung bei Änderungen (Art. 28 Abs. 1 lit. g)
Über wesentliche Änderungen dieser Informationen oder unserer Data Act Maßnahmen informieren wir Kunden per E-Mail und durch Veröffentlichung auf dieser Seite.
7) Einstufung als Mikrounternehmen (Art. 28 Abs. 1 lit. d)
- Nach Vertragsbeendigung stellen wir Kundendaten für mindestens 60 Tage zur Verfügung.
- Danach erfolgt eine vollständige Löschung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8) Vertrags- und Versionshinweise (Art. 28 Abs. 2)
Die URL dieser Seite wird in unsere Verträge aufgenommen, damit die hier bereitgestellten Informationen verbindlich einsehbar sind. Änderungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Stand: 11.09.2025. Geltung ab: 12.09.2025.
Diese Informationsseite gilt für alle unsere Domains (z.B. wershovenonline.de, lösungsarchitekten.de, wocloud.de, online-vba.de).
Hinweis: Diese Seite dient der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 28 EU Data Act und offenbart keine betrieblichen Detail TOMs. Für personenbezogene Daten gelten ergänzend DSGVO und BDSG. (Keine Rechtsberatung.)